DTU: Außerordentliche Kündigung unwirksam
Jörg Barion
Der Arbeitsgerichtsprozess des ehemaligen DTU-Geschäftsführers Jörg Barion gegen die Deutsche Triathlon Union ist beendet: Beide Parteien einigten sich gestern in Frankfurt in einem Vergleich. Damit ist die außerordentliche Kündigung vom November 2008 unwirksam.
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Es war eine der ersten Amtshandlungen der frisch gewählten DTU-Präsidentin Claudia Wisser - und eine spektakuläre dazu: Im November 2008 setzte die Rechtsanwältin wenige Tage nach ihrem Amtsantritt den langjährigen DTU-Geschäftsführer Jörg Barion vor die Tür. Fristlos und außerordentlich kündigte Wisser damals das Angestelltenverhältnis - und musste gestern vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt, vertreten durch ihren Vizepräsidenten Ralf Eckert, mit dem sie in München eine gemeinsame Kanzlei betreibt, einen Rückzieher machen.
Beide Parteien schlossen nach der Verhandlung in der zweiten Instanz einen Vergleich, der die außerordentliche Kündigung aufhebt. Barion willigte in ein ordentliches Ausscheiden aus der Geschäftsführung des Verbands per 30. Juni 2009 ein und erhält zudem vom Verband - neben den entgangenen Gehältern - eine Ausgleichszahlung. Bereits vor einem Jahr hatte das Gericht in erster Instanz zugunsten Barions entschieden, dagegen war die DTU in Berufung gegangen. Frank Wechsel
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